Dr. Max Stadler

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Donnerstag, 3. Januar 2013

Pressemitteilungen Fraktion

19. 07. 2012

AHRENDT: Karlsruhe bestätigt Kurs der Bundesjustizministerin

BERLIN. Zu der vom Bundesverfassungsgericht veröffentlichten Entscheidung zur Verfassungsgemäßheit der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung erklärt der rechtspolitische Sprecher und Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion Christian AHRENDT:

Bereits mit der Reform zur Neuregelung der Sicherungsverwahrung hat die Bundesjustizministerin 2011 den Weg der Neuausrichtung der Sicherungsverwahrung geebnet. Diesen Kurs hat das Bundesverfassungsgericht nun bestätigt. Die Garantie der Menschenwürde wird nicht dadurch verletzt, dass sich ein Gericht bei der Verurteilung eines Gewalt- und Sexualstraftäters eine spätere Sicherungsverwahrung vorbehält. Allerdings ist eine genaue Gefährlichkeitsprognose und eine Unterbringung jenseits des Strafvollzugs Voraussetzung dafür.

Hieran knüpft der Entwurf des Bundesjustizministeriums zur Umsetzung des Abstandsgebot im Recht der Sicherungsverwahrung an, der im Juni in erster Lesung beraten wurde. Die nachträgliche Sicherungsverwahrung wird künftig durch eine Ausweitung der Instrumente der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung ersetzt werden. Unter anderem sieht der Entwurf der Bundesjustizministerin vor, dass die Maßnahme nur nach schwersten Sexual- und Gewaltdelikten angewandt werden kann. Auch wird der Sorge ein Riegel vorgeschoben, dass aufgrund mangelnder Therapieangebote strafanfällige Sicherungsverwahrte vorzeitig entlassen werden können.

Es ist ein wichtiges Signal, dass das verfassungsrechtliche Abstandsgebot zwischen Strafhaft und Sicherungsverwahrung nun auch strikt eingehalten wird.

Download der gesamten Pressemitteilung im PDF-Format:
575-Ahrendt-Sicherungsverwahrung.pdf (2012-07-19, 92.61 KB)


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